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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.Anwendungsbereich 1.1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Jana Wilder.

1.2.Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3.Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Jana Wilder oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4.Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Jana Wilder ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Jana Wilder den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

1.5.Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2.Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1.„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) 2.2.Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Jana Wilder vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3.Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4.Gegenstand der Beauftragung von Jana Wilder durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting sein, ein Newborn-Shooting, eine Familienreportage, eine Fotoreportage sein.

 

3.Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1.Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Jana Wilder zu äußern.

3.2.Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3.Für den Fall, dass Jana Wilder einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4.Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Jana Wilder berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Jana Wilder und dem Dritten zustande.

3.5.Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Jana Wilder ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4.Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial

4.1.Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.2.Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.3.Das Bildmaterial steht im Eigentum von Jana Wilder. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben oder es eigenständig verändern oder zu bearbeiten.

4.4.Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den Jana Wilder zahlen. 4.5.Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.6.Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Jana Wilder erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Jana Wilder.

4.7.Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Jana Wilder zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5.Übergabe von Dokumenten

5.1. Jana Wilder behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2. Jana Wilder ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Jana Wilder vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3.Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Jana Wilder, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagenvorgesehenen Honorars.

 

6.Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen / Hochzeiten

6.1.Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Jana Wilder erhalten hat, hält sich Jana Wilder diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2. Im Falle einer Stornierung einer Hochzeitsreportage durch den Auftraggeber, bekommt, der Auftraggeber die Anzahlung nur dann zurück, wenn die Stornierung bis 8 Monate vor dem vereinbarten Termin stattfindet. Sollte die Stornierung später stattfinden, behält Jana Wilder die Anzahlung ein (50% des Gesamtbetrages).

 

7.Absage durch Jana Wilder- Änderungen im Shooting-Ablauf / einer Hochzeitsreportage

7.1.Kann Jana Wilder aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Die Anzahlung wird hier zurückerstattet, sofern kein neuer Termin vereinbart wird.

7.2 Jana Wilder wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Jana Wilder nicht.

7.3.Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Jana Wilder umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Jana Wilder.

 

8.Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1.Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Jana Wilder darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

8.2.Der Kunde (Veranstalter) hat Jana Wilder darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3.Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Jana Wilder gegenüber, stellt der Kunde damit Jana Wilder von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4.Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

8.5.Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Jana Wilder, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6.Sollten neben Jana Wilder weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Jana Wilder schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste.

 

9.Allgemeine Hinweise für Shootings

9.1.Als Kunde von Jana Wilder bitte ich Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten: 9.2.Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Jana Wilder, davon im Einzelfall abzuweichen. Für Newbornshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe zu uns kommen können, habe ich immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.

9.3. Jana Wilder übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.4.Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

9.5.Newbornshooting: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin.

9.6.Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.

9.7.Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

9.8.Tiershooting: Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.

9.9.Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.

9.10.Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

9.11.Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können. 9.12.Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.

9.13.Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der Jana Wilder – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht.

9.14.Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kundeschuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.15.Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Jana Wilder übernimmt hierfür keine Haftung.

9.16.Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kundeschuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.17.Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Jana Wilder übernimmt hierfür keine Haftung.

 

10.Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1.Die Bilder werden durch Jana Wilder professionell bearbeitet und retuschiert.

10.2.Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Jana Wilder entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook-/Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3.Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) dem Jana Wilder etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

11.Gutscheine

11.1.Der Kunde kann bei Jana Wilder Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Jana Wilder. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.

11.2.Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

12.Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1. Jana Wilder steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

12.2.Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

12.3.Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

12.4.Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.5.Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

12.6. Jana Wilder räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Jana Wilder erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.7.Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Jana Wilder zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original- Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

12.8.Bei Jana Wilder verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.9.Auf Anfrage durch Jana Wilder ist der Kunde verpflichtet, Jana Wilder Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

12.10.Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig. 12.11.Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Jana Wilder. 12.12.Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Jana Wilder, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

 

13.Kundenbilder und deren Bearbeitung

13.1.Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Jana Wilder ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2.Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Jana Wilder von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3. Jana Wilder ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Jana Wilder verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Jana Wilder berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Jana Wilder besteht nicht.

13.4.Eine Haftung von Jana Wilder für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Jana Wilder von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5.Sind Leistungen von Jana Wilder teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Jana Wilder auf Vergütung unberührt.

13.6.Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Jana Wilder überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Jana Wilder diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

14.Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1.Für Jana Wilder vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Jana Wilder bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

14.2.Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Jana Wilder setzt voraus, dass Jana Wilder sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Jana Wilder nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3.Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

15.Vergütungsmodalitäten

15.1.Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Jana Wilder genannten Honorare. 15.2.Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material-und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

15.3.Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Jana Wilder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.4.Soweit der Kunde Leistungen von Jana Wilder in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Jana Wilder gewährt.

 

16.Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt

16.1. Jana Wilder ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Jana Wilder berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

16.2.Die Rechnungsstellung durch Jana Wilder erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

16.3.Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Jana Wilder sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.4.Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Jana Wilder, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

 

17.Übertragung des Vertrages

17.1.Jana Wilder ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Jana Wilder für die Leistungen bleibt unberührt.

 

18.Vertraulichkeit

18.1.Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

19.Haftung von Jana Wilder und Verjährung

19.1. Jana Wilder haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 19.2.Im Übrigen ist die Haftung von Jana Wilder auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3.Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Jana Wilder und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Jana Wilder . Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4. Jana Wilder haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

19.5. Jana Wilder haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Jana Wilder erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6.Wird Jana Wilder von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Jana Wilder von der Haftung frei und erstattet Jana Wilder sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Jana Wilder unberührt.

19.7.Für Schäden an Jana Wilder durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Jana Wilder auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Jana Wilder nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8. Jana Wilder haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Jana Wilder liegen.

19.9.Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Jana Wilder verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 19.10.Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Jana Wilder verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 19.11.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Jana Wilder sowie Dritten, die durch Jana Wilder eingeschaltet wurden.

 

20.Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

20.1.Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

20.2.Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Jana Wilder nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

 

21.Schadensersatz und Vertragsstrafe

21.1.Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Jana Wilder zu zahlen.

21.2.Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Jana Wilder) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

22.Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

22.1.Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 22.2. Jana Wilder nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 22.3.Erfüllungsort ist Nordheim. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Nordheim.

22.4.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

22.5.Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Stand 19.09.2022 

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